dgbrt.ch

Das hohe C

Freitag, 2007-08-03 | 17:17:31 CET

Mit leichter Verspätung, verglichen mit Kollege Mirko [1], ist es bei mir endlich auch soweit:

http://blog.dgbrt.ch/img/2007/c-bewilligung.jpg


Wobei, zugegeben, das Ding ist durchaus einfacher zu bekommen als eine amerikanische Green Card, und ich hätte das »C« auch schlicht schon etwas früher beantragen können. Trotzdem freue ich mich! – Letztlich ist es auch ein Zeichen. Ich gedenke zu bleiben. Champagner! Und sorry, liebe Schweizer, ich finde Euer Land wunderbar, aber auch künftig werde ich mir trotz »C« am 1. August des Jahres nicht die Füsse auf dem Rütli plattstehen oder vor dem Haus die Schweizerfahne hissen.

[1] => http://blog.raner.ws/wordpress/?p=16

 

Kommentare
 

soso …

von Chris - Freitag, 2007-08-03 | 18:20:06 CET

 …das erwartet ja auch niemand von Dir! Ich find's cool, dass es Dir hier gefällt und Du bleiben willst. Mir soll's recht sein.

Aber: es bitzeli hät's jo scho abgfärbt, odr? *gg*
 

Da kann man nur gratulieren!

von Mirko - Freitag, 2007-08-03 | 22:24:15 CET

Herzlichen Glueckwunsch! Ich weiss ja aus eigener Erfahrung dass das durchaus eine Leistung ist, alle Huerden zu ueberwinden die einem die Buerokratie auferlegt. Und manchmal hat man echt Lust, das ganze einfach hinzuschmeissen, wenn man mal wieder erfolglos irgendeinem schwer beschaffbaren Dokument hinterherjagt.

Und wenn ich mich da recht entsinne, behaelt Deine Bewilligung ja sogar ihre Gueltigkeit wenn Du wieder aus der Schweiz ausziehst, oder? Das ist ja leider fuer die Green Card hier in USA nicht der Fall. Selbst mit einem »Re-Entry Permit« kann man sich nur 2 Jahre ausserhalb des Landes aufhalten ohne dass die Gueltigkeit der Green Card erlischt. Ich fuehle mich ja keinesfalls als Amerikaner (faellt insbesondere schwer, sich zu identifizieren mit den Sachen die hier politisch so ablaufen), aber trotzdem ist das mit der Staatsbuergerschaft eine Ueberlegung wert. Die kann einem so schnell nicht wieder aberkannt werden, und die deutsche Staatsbuergerschaft kann man ja behalten.

Also dann, lass mal die Korken knallen und feier das neu erworbene Dokument!
 

Nur es bitzeli …

von Jan - Samstag, 2007-08-04 | 11:22:01 CET

Aber Mirko, das funktioniert mit dem C schon nicht ganz so (leider). Auch mit dieser Bewilligung kann ich nicht beliebig lange das Land verlassen, und würde ich mich hier für immer abmelden, wär sie wohl auch weg – sofort. Letzteres habe ich ja eh nicht vor, aber bei meiner Arbeit in Singapur macht mir das Limit von sechs Monaten, die ich maximal das Land verlassen darf, durchaus Kopfweh. Deswegen habe ich auch vorerst einen Rückflug gebucht für Anfang Dezember; ein Termin, der ganz sicher noch früh genug ist. Im Moment ist noch nicht einmal klar, ob es um sechs Monate am Stück geht, die man nicht überschreiten darf (das würde bedeuten, dass man mit einer Pause in der Schweiz den Zähler wieder auf Null stellen kann, aber wie lange müsste die sein?), oder ob es um sechs Monate insgesamt pro Kalenderjahr geht (das würde bedeuten, dass ich z.B. ab Januar wieder nach Singapur gehen könnte). Hier habe ich leider widersprüchliche Aussagen bekommen und muss mich nochmal beim Migrationsamt erkundigen.
 

Ja wattenu???

von AnneCatherine - Montag, 2007-08-06 | 9:51:25 CET

Erst grad C-Schweizer geworden und sich schon den Kopf darüber zerbrechen, wie und wie lange er in Singapur bleiben kann, einem Ort notabene, wo der Eingeborene eindeutig nicht Schweizer ist?
Wenn das uns' Blocher wüsste, tztztz …
 

Jan Christopher

von Lorenz - Donnerstag, 2007-08-09 | 17:09:55 CET

Jan Christopher – das ist doch der Schutzheilige der DBAs und Unix-Admins, also der Förster und Waldschrate
 

Schweinepriester

von Jan - Donnerstag, 2007-08-09 | 22:39:40 CET

Das war doch geheim :-)